
Wir bieten Ihnen baubegleitende Rechtsberatung vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung Ihrer Immobilie, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.
Dies beginnt beim Entwurf und bei der Prüfung von Werk-, Architekten- und Bauträger- verträgen, umfasst die öffentlichrechtliche Seite wie Bauplanungsrecht, Genehmigungs- verfahren, Erschließungsbeitrag, Denkmalschutz und führt zur Durchsetzung von
Ansprüchen aus dem Bauvertrag.
Bei Problemen während der Bauzeit sind wir beratend tätig, entwickeln Strategien und ver- treten Sie im gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, im Vorfeld Prozesse zu vermeiden sowie einen zügigen und wirtschaftlich sinnvollen Bauabschluss zu ermöglichen.
Wir vertreten Bauherren, Handwerker und Bauunternehmer in allen Rechtsfragen rund um den Bau.
