Rechtsanwalt Dr. Helmut Failenschmid
Schwerpunkte
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Mietrecht (Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht)
- Allgemeines Zivilrecht
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Tübingen
- Referendariat in Stuttgart
- Promotion an der Universität Tübingen
- 1976 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1980 Gründung der heutigen Anwaltskanzlei
Funktionen
- Beratungsanwalt für Haus & Grund Tübingen seit 1976
- stv. Vorsitzender und Ausschussmitglied des Landesverbands Haus & Grund Württemberg (98.000 Immobilieneigentümer)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Vorträge und Seminare im Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, WEG-Recht und Mietrecht
- Langjährige Lehrtätigkeit für Rechtsreferendare im Mietrecht beim Landgericht Tübingen
Auszeichnung
- Im FOCUS-Ranking der 500 Top-Anwälte Deutschlands (2013)