Das Fachgebiet
Oft wird übersehen, dass das Gesetz die Erbfolge nicht „richtig“, sondern nur in bestimmter Weise regelt. Dies kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Auch wenn Testamente hinterlassen werden, sind diese häufig unklar, widersprüchlich oder sogar unwirksam. Hier liegen die Gründe für vermeidbare Streitfälle.
Für Ihr Testament finden wir die passende Konzeption. Wichtig ist eine kluge Kombination von Testament und eigener Vorsorge. Gerade bei Immobilien sind auch steuerliche Auswirkungen zu bedenken, ohne dass das Gestaltungsziel durch überzogene Steuermodelle verfälscht werden darf.
Erbrechtliche Mandate verlangen besondere Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl beratend als auch gerichtlich.
Unsere Tätigkeitsbereiche
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbfolgeberatung
- Vermögensnachfolge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Minimierung der Erbschaftsteuer
- Ehegattentestament
- Immobilie und Erbrecht
- Vorgezogene Erbfolge bei Immobilien
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Erbprozess und Pflichtteilsprozess
- Erbscheinsverfahren
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung